Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute, 15.11.2012, entschieden, dass die Betriebsgenehmigungen für die alten Kraftwerke Datteln I-III und Shamrock in Herne zum Jahresende 2012 erlöschen. eon hatte sich 2006 zur Stilllegung verpflichtet, wollte nun jedoch eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung gerichtlich erzwingen. Bereits im März 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass eon 2006 die Stilllegungserklärung auf eigenes unternehmerisches Risiko abgegeben habe und diese Erklärung nicht einfach zurückziehen könne. Diese Einschätzung wurde jetzt durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
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